Die erste Schulwahl nach der Grundschule bedeutet keine abschließende Entscheidung über die schulische Laufbahn Ihres Kindes. Das bayerische Schulsystem eröffnet jeder Schülerin und jedem Schüler einen individuellen Bildungsweg. Im Laufe eines Schullebens können sich Leistungen von Kindern und Jugendlichen ändern. Jeder Schüler erhält deshalb regelmäßig die Möglichkeit, seinen Bildungsweg neuen Gegebenheiten und Zielen anzupassen. Dies vermeidet Unter- oder Überforderung und macht den Schulerfolg wahrscheinlich. Die hohe Durchlässigkeit im bayerischen Schulwesen stellt dabei sicher, dass eine einmal getroffene Schullaufbahnentscheidung nicht endgültig sein muss. Das bayerische Bildungswesen ist ein System der wiederkehrenden Chancen und Möglichkeiten. Im Folgenden sind die Bestimmungen für einen Übertritt auf die Realschule oder auf das Gymnasium aufgelistet.
Übertritt in die 5. Klasse einer Realschule
Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachunterricht
in der Jahrgangsstufe 4 (im Übertrittszeugnis):
Übertritt in die 5. Klasse eines Gymnasiums
Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachunterricht
in der Jahrgangsstufe 4 (im Übertrittszeugnis):
Das Übertrittsverfahren wurde im Hinblick auf die Elternberatung zum Schuljahr 2019/2020 weiterentwickelt. Dabei sollen die von Erziehungsberechtigten artikulierten Informationsbedürfnisse in noch höherem Maße berücksichtigt und die Schülerinnen und Schüler bei einem möglichst gleitenden Übergang an die weiterführende Schule noch intensiver unterstützt werden.
Unter anderem wurde in diesem Kontext die Möglichkeit für Erziehungsberechtigte geschaffen, auf Wunsch an der jeweiligen Grundschule einen zusätzlichen Beratungstermin mit einer Beratungslehrkraft einer aufnehmenden Schulart wahrzunehmen.
Für das Anmeldeverfahren zu einem solchen zusätzlichen Beratungstermin im Übertritt erhalten Sie mit der ausgehändigten Zwischeninformation (Jgst. 4) auch einen bayernweit einheitlichen Anmeldebogen.
Bitte beachten Sie hierzu unsere Hinweise zum Datenschutz.
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