Informationen zur schulanmeldung/ Einschulung


Aufgrund des Pandemiegeschehens muss die Schulanmeldung für das Schuljahr 2021/ 22 voraussichtlich wieder als "administrative Anmeldung" stattfinden. Sollte Anfang März eine persönliche Anmeldung mit Schulspiel und Beratung wieder möglich sein, so erhalten Sie über den Kindergarten rechtzeitig eine Einladung.
Bitte nehmen Sie auch nachfolgendes Informationsschreiben und die Checkliste zur Kenntnis. DANKE!

 



Diese Dokumente benötigen wir am tag der schuleinschreibung

  • Geburtsurkunde oder Stammbuch
  • Nachweis der Schuleingangsuntersuchung (entfällt in diesem Jahr!)
  • Nachweis der U9
  • Nachweis über bestehenden Impfschutz gegen Masern (gem. Masernschutzgesetz vom 01.03.2020)
  • evtl. Sorgerechtsbeschluss bei Alleinerziehenden
  • ggf. Rückstellungsbescheid aus dem Vorjahr
  • ggf. Bescheid über die Verschiebung der Einschulung aus dem Vorjahr (Einschulungskorridor; siehe unten)
  • ggf. Antrag auf vorzeitige Einschulung

schulpflicht unD ANMELDEPFLICHT

Das Bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) regelt alle Angelegenheiten zur geltenden Schul- und Anmeldepflicht.
Weblink zum Gesetzestext:
BayEUG - Abschnitt IV Schulpflicht, Pflichtschulen, Sprengelpflicht, Gastschulverhältnisse, Wahl des schulischen Bildungswegs


In Deutschland herrscht allgemeine Schulpflicht.
Das heißt: Alle Kinder haben das Recht und auch die Pflicht die für ihren Einzugsbereich zuständige Grundschule zu besuchen, 
wenn sie im Laufe des Vorschuljahres oder bis zum 30. Juni sechs Jahre alt werden. 

Einschulungskorridor


Für Kinder, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September sechs Jahre alt werden, wurde zum Schuljahr 2019/2020 ein Einschulungskorridor eingeführt. Die Eltern entscheiden nach Beratung und Empfehlung durch die Schulen frei, ob ihr Kind zum kommenden Schuljahr oder erst ein Jahr später eingeschult wird. Die sogenannten „Kann-Kinder“, also die von Juli bis September Geborenen, durchlaufen in jedem Fall aber die Einschulungsuntersuchung sowie das Anmelde- und Einschulungsverfahren ebenso wie alle anderen Kinder. Dabei stehen die Schulen den Eltern bei ihrer Entscheidung mit Beratung und Empfehlung zur Seite. 

Wenn die Erziehungsberechtigten die Einschulung auf das folgende Schuljahr verschieben möchten, muss dies der Sprengelgrundschule (= Grundschule Kienberg-Peterskirchen) bis spätestens zum verlautbarten Stichtag schriftlich mitgeteilt werden. Eine Verlängerung der Frist ist – auch im Hinblick auf das weitere Verfahren und den Klassenbildungsprozess – nicht möglich. Geben die Eltern bis zum Stichtag keine Erklärung ab, wird ihr Kind zum kommenden Schuljahr schulpflichtig.

 

Wenn die Erziehungsberechtigten die Einschulung auf das folgende Schuljahr verschieben möchten, müssen sie dies der Schule im Schuljahr 2021/2022 bis spätestens 12.04.2021 , schriftlich mitteilen. (Poststempel zählt!)

 

 

Häufige wiederkehrende Fragen (Faqs) zum Einschulungskorridor:


Bitte rufen Sie hierzu das nebenstehende PDF auf.

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FAQs zum Einschulungskorridor
FAQs zum Einschulungskorridor.pdf
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